Offizieller Blog zum 13. Symposium zur Kultur- und Kreativwirtschaft

Stellt KI das Urheberrecht auf den Kopf?

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Welche Auswirkungen hat Künstliche Intelligenz auf das bestehende Urheberrecht? Dr. Julia Schafdecker gibt auf dem Symposium für Kultur- und Kreativwirtschaft in der Metropolregion Nürnberg Einblicke in die juristischen Herausforderungen. Die Rechte an KI-generierten Kunstwerken stehen zur Debatte. Alle Details und aktuelle Diskussionen aus der Juristenwelt erfährst du im exklusiven Interview.

Im vierten Panel des Symposiums für Kultur- und Kreativwirtschaft der Metropolregion Nürnberg ging es um das Thema Urheberrecht und KI. Urheberrechts-Expertin Dr. Julia Schafdecker gab Einblicke in das Thema. Es ging um die Frage, welche Auswirkungen die Künstliche Intelligenz auf das Urheberrecht und die Wertschöpfung im Medienbereich hat. Die Moderatorinnen waren Svenja Weiß und Johanna Lison. 

Dr. Julia Schafdecker spricht im Panel 4 über KI und Urheberrecht.
Foto: Marie Spies, Katharina Stöger

Workshop: Welche Fragen hat das Publikum bezüglich Urheberrecht und KI? 

Das Panel begann im Workshop-Charakter – das Thema: KI und Urheberrecht – welche Fragen haben wir? Nach einer kurzen Vorstellungsrunde hat sich dazu jede*r Teilnehmer*in eine Frage zum Thema überlegt und diese aufgeschrieben. In der nächsten Runde wurde gruppenweise eine Frage ausgewählt, die dann der Referentin und dem Plenum vorgestellt wurde. Genau um diese Fragen ging es im anschließenden Vortrag von Dr. Julia Schafdecker.

Fotos: Marie Spies, Katharina Stöger

Training, Prompts und Output

Im Prinzip funktioniert jede KI ähnlich. Man gibt etwas herein und die Intelligenz gibt etwas heraus. Dieser Vorgang lässt sich laut Dr. Julia Schafdecker in drei Kolumnen aufteilen: Training, Prompts und Output, wobei das Training und die Prompts beide jeweils Vorgänge sind, bei denen die KI mit Informationen “gefüttert” wird. Um rechtlich zu klären, wem KI-generierte Bilder, Filme oder andere Stücke gehören, sollte man die drei Vorgänge einzeln betrachten.

Video: Marie Spies, Katharina Stöger

Der Input – Training und Prompts

Woraus darf eine KI lernen? Wer darf urheberrechtlich geschütztes Material zum Trainieren verwenden? – mit den beiden Fragen begann der Vortrag. Nach dem deutschen Urheberrecht darf nur der Urheber selbst sein Werk vervielfältigen, außer er vergibt eine Lizenz. Seit kurzem gibt es eine neue gesetzliche Norm, den Artikel §44b UrhG, der das Data-Mining, also das Sammeln von Daten zum Training von KIs, regelt. 

Die Referentin zeigt zwei Beispielbilder: auf der einen Seite ein KI-generierter Fuchs, der betrunken und müde aussah, im Stile eines „Party Animal“. Das andere Bild war ein kleiner, kindlich aussehender Fuchs im Stile einer Kinderbuchillustration. Zu den Bildern standen die jeweiligen Prompts, also die Befehle, die einer KI zur Bildgenerierung gegeben wurden. Fuchs ist nicht gleich Fuchs, wie man im Beispiel sieht, der Grund hierfür ist eben dieser Input, also unterschiedliche Prompts. Doch wem gehört dieser Input und wer hat das Urheberrecht der beiden Bilder? 

Der Output als Werk?

Im deutschen Recht ist ein Werk eine persönliche geistige Schöpfung. Doch wo fängt eine Schöpfung an und wo hört sie auf? Ist das Formulieren eines Prompts schon ein schöpferischer Vorgang? Ist also ein Bild, das von einer KI generiert wurde, ein Werk? – Das deutsche Recht sagt: Nein. Dr. Julia Schafdecker erklärt, dass nur ein Prompt, also ein Befehl, noch kein Werk macht. Das Werk entsteht im Vorgang vom Prompt bis zum Output und dieser wird von einer Maschine und keinem Menschen durchgeführt. Was innerhalb der KI passiert, also wie sie aus dem Befehl ein Bild generiert, ist eine Blackbox. Der Vorgang ist nicht transparent und wird nicht von einer Person geschaffen. Das bedeutet, dass es sich hier um kein persönlich geschaffenes Stück handelt und dass es keine Schöpfungshöhe gibt. 

Das Urheberrecht im Zusammenhang mit KI in der Zukunft

Zum Abschluss der Präsentation gibt uns die Juristin einen Ausblick und ihre Prognose, welche Fragen und Themen die Zukunft des Urheberrechts im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz bestimmen werden. Vor allem die politische Debatte zum Umgang mit KI-Erzeugnissen wird die zukünftigen Regelungen laut der Referentin beeinflussen. Eine KI-Verordnung auf EU-Ebene mit der bereits viel diskutierten Transparenzpflicht solle eingeführt werden und werde die Rechtsverfolgung erleichtern. Außerdem soll das Thema KI auch in der Gestaltung von Verträgen zukünftig eine große Rolle spielen.

Das sagt die Juristin und Urheberrechts-Expertin Dr. Julia Schafdecker

Wir haben die Juristin gefragt: Welche drei Fragen werden derzeit in der Juristerei am intensivsten diskutiert, wenn es um Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht in der Verwendung von KI geht?

Video: Marie Spies, Katharina Stöger

Na, ist etwas aufgefallen? Nein? Unser Teaser wurde von einer KI, nämlich ChatGPT, verfasst. Wer den Text gelesen hat, weiß jetzt, wem der generierte Text urheberrechtlich gehört!

Marie Spies und Katharina Stöger